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Öffentlichen Ausschreibung der Funktion der Leitung der Gruppe I/A (Elementarpädagogik, Allgemein bildende Schulen, Kunst und Sport) im BMBWF

Geschäftszahl: BMBWF-17.712/0007-Präs/6/2018

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 2 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Gruppe I/A (Elementarpädagogik, Allgemein bildende Schulen, Kunst und Sport; Abteilungen I/4 bis I/9) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 7 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe v1/5, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz 1948 durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.

Wertigkeit: A1/7 bzw. v1/5
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Befristet
Befristung: fünf Jahre
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 25. Juni 2019
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/7 – EUR 9.036,00 brutto bzw. v1/5 – EUR 8.548,20 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Gruppe fallen insbesondere:

  • Strategische Vorsteuerung der Abteilungen, die der Gruppe I/A des BMBWF zugewiesen sind (inhaltlich und budgetär) sowie Gewährleistung entsprechender Erfolgs- und Ergebnisorientierung im Bereich des allgemeinbildenden Schulwesens inkl. Elementarpädagogik (BAfEP sowie Artikel 15a-Vereinbarung)
  • Implementierung von Bildungsentwicklungs- und -reformprojekten im Bereich Allgemeinbildung, wie u.a. die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zur Elementarpädagogik, Weiterentwicklung der Oberstufe, Weiterentwicklungen im APS-Bereich
  • Mitwirkung an der Steuerung des Pädagogischen Dienstes in den Bildungsdirektionen, der Vernetzung mit relevanten Stakeholdern für die verschiedenen allgemein bildenden Schularten sowie strategische und operative Abstimmung von Angeboten des allgemein bildenden Schulwesens mit dem berufsbildenden Schulwesen
  • Strategische Mitwirkung am schulartenübergreifenden Qualitätsmanagement und Gewährleistung der Implementierung von QM-Instrumenten und eines einheitlichen QM-Systems im Bereich der Allgemeinbildung

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Umfassende Kenntnisse der Aufbauorganisation des österreichischen Schulsystems (insbesondere im Bereich der Allgemeinbildung), der Verwaltungsprozesse und der rechtlichen Grundlagen des Bildungssystems inkl. der Elementarpädagogik 20%
2. Erfahrung in der Abwicklung komplexer Planungs- und Entscheidungsprozesse im Bildungsbereich an der Schnittstelle von Politik und Verwaltung 20%
3. Führungserfahrung und Erfahrung in der verantwortlichen Koordination bei der Erstellung und Implementierung von bildungspolitisch relevanten Vorhaben und Strategien 20%
4. Erfahrung in der Führung von Verhandlungen mit Schulbehörden, Schulaufsicht, Interessensvertretungen, Sozialpartnern und NGOs sowie bezüglich Bund-Länder-Vereinbarungen 15%
5. Fremdsprachenkenntnisse 5%
6. Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken; Fähigkeit zur Lösung komplexer Aufgaben, Kommunikationsfähigkeit, hohes Maß an Eigeninitiative, Entscheidungsfreudigkeit und Belastbarkeit 10%
7. Organisationsfähigkeit, besondere Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10%


Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf samt Zeugnisse, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Gruppe sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Der Monatsbezug (A1/7) / das Monatsentgelt (v1/5) beträgt mindestens EUR 9.036,00 brutto bzw. EUR 8.548,20 brutto.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBWF-17.712/0007-Präs/6/2018) einzubringen.

Ansprechperson:

Abteilungsleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Abteilung Präs/6
(Personalangelegenheiten – Zentralstelle (UG 30))
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Wien, 24. Mai 2019

Für den Bundesminister: i.V. Karin Dittrich

Letzte Aktualisierung: 27. Mai 2019