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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung II/6 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Geschäftszahl: BMBWF-17.710/0008-Präs/6/2018

Gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung II/6 (Personalentwicklung von Pädagog/innen und Steuerung der Pädagogischen Hochschulen) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit: A1/5 bzw. v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 1. Juli 2019
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/5 – EUR 3.320,40 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.345,40 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Grundsatzangelegenheiten und Qualitätssicherung der Pädagog/innenfort- und ‑weiterbildung sowie der Personalentwicklung im Rahmen der allgemeinen und speziellen Professionskompetenzen in den verschiedenen Phasen des pädagogischen Berufslebens
  • Gesamtsteuerung der Pädagogischen Hochschulen im Hinblick auf rechtliche und bildungspolitische Vorgaben sowie auf eine effiziente Ressourcenplanung
  • Begleitung von Pädagogischen Hochschulen in Entwicklungsprozessen; Kooperation und Koordination zu den Steuerungs- und Entwicklungsthemen mit den wesentlichen Stakeholdern
  • Umsetzung von Konzepten der Steuerung und Qualitätssicherung der Schulentwicklungsbegleitung

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Ausgezeichnete Kenntnisse des Systems der österreichischen Pädagogischen Hochschulen sowie der gesetzlichen Grundlagen

25%

2. Erfahrung mit strategischen Steuerungs- und Entwicklungsprozessen an der Nahtstelle von Politik und Verwaltung (z.B. Hochschulentwicklungsplan)

25%

3. Sehr gute Kenntnisse des tertiären Bildungsbereichs in Österreich sowie sehr gute Kenntnisse des österreichischen Schulsystems

20%

4. Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Eignung für Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz

15%

5. Fähigkeit zum strategischen und analytischen Denken, Fähigkeit zur Lösung komplexer Aufgaben, Innovationsfähigkeit, Entscheidungsfreudigkeit

10%

6. Fremdsprachenkenntnisse

5%

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Der Monatsbezug (A1/5) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.320,40 brutto bzw. EUR 4.345,40 brutto.

Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E‑Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBWF‑17.710/0008-Präs/6/2018) einzubringen.

Ansprechperson:

Abteilungsleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Abteilung Präs/6
(Personalangelegenheiten – Zentralstelle (UG 30))
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Wien, 24. Mai 2019

Für den Bundesminister: i.V. Karin Dittrich

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2019