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Ausschreibung: Leitung der Abteilung III/6 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung


Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung III/6 (Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung / Reife- und Diplomprüfung) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Oktober 2019
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.479,10 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.345,40 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Entwicklung, Qualitätssicherung und Produktion der zentral erstellten Prüfungsaufgaben der Standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung / Reife- und Diplomprüfung
  • Bereitstellung der Prüfungsaufgaben in physischer und elektronischer Form
  • Weiterentwicklung der Konzepte der abschließenden Prüfungen
  • Erhebung und ressortinterne Bereitstellung von Steuerungsdaten und Auswertung von Ergebnisdaten

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss (bevorzugt Lehramtsstudium)

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Mehrjährige Erfahrung mit Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Entwicklung von kompetenzorientierten Prüfungsaufgaben für abschließende Prüfungen

20%

2. Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen in Projekt- und Prozessmanagement und der Optimierung von Leistungsprozessen in leitender Funktion; Kenntnisse im Vergaberecht sowie praktische Erfahrung in Ausschreibungsprozessen; Erfahrung in Budgetplanung und -controlling

20%

3. Fundierte Kenntnisse der pädagogischen Grundsatzfragen des österreichischen Schulwesens sowie umfassende Kenntnisse, Erfahrung und Einsichten in das österreichische Schulwesen

20%

4. Erfahrung in der Erstellung und Implementierung umfassender Bildungsentwicklungs– und –reformprojekte sowie in der Umsetzung bildungspolitischer Strategien

10%

5. Praktische Erfahrung im Qualitäts- und Risikomanagement sowie in der Zertifizierung operativer Prozesse

5%

6. Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse

5%

7. Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken und zur Lösung komplexer Aufgaben; Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick

10%

8. Organisationsfähigkeit, Entscheidungsstärke, besondere Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz

10%

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.479,10 brutto bzw. EUR 4.345,40 brutto.

Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E‑Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBWF‑17.714/0016-Präs/6/2019) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:

GLin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/6
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Wien, 24. September 2019

Für die Bundesministerin: Mag.a Simone Hoffmann

Letzte Aktualisierung: 27. September 2019