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GZ: 17.714/0019-Pers./2013

Gemäß § 24 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 iVm § 74 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird eine Ersatzkraftstelle im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung III/13 (Legistik und Vollzug des Dienst- und Besoldungsrechts der Pädagogischen Hochschulen) öffentlich bekanntgemacht. Das Dienstverhältnis richtet sich nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Entlohnungsschema v, Entlohnungs-/Bewertungsgruppe v1/2) und wird auf bestimmte Zeit eingegangen und zwar für die durch eine Karenz bedingte Abwesenheit einer Bediensteten.

Im Sinne des § 74 Ausschreibungsgesetz 1989 wird im Zuge der Aufnahme ein Eignungsscreening durchgeführt.

Wertigkeit/Einstufung: v1/2
Dienststelle: BM f. Unterricht, Kunst und Kultur
Dienstort: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Wien
Vertragsart: Befristet
Befristung:
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 05.09.2013
Monatsentgelt/bezug mindestens: Euro 2.265,50
Referenzcode: BMUKK-13-3637

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Legistik im Bereich des Hochschulstudienrechts (Hochschulgesetz, Hochschul- Studienberechtigungsgesetz und Verordnungen)

Erfordernisse

  • Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften
  • Fundierte Kenntnisse im Bereich des Schul- und Hochschulrechts
  • Gute Kenntnis des Hochschulsystems in Österreich
  • Erfahrungen im Bereich des legistischen Arbeitens (Erstellung und Novellierung von Gesetzen und Verordnungen, Rechtssetzungstechnik, Kenntnisse des E-Rechts)
  • Ausgezeichnetes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
  • Selbständigkeit, Genauigkeit und Pünktlichkeit bei der Durchführung der übertragenen Aufgaben
  • Einsatz- und Lernbereitschaft sowie Belastbarkeit

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Gemäß § 20 Abs. 1a Ausschreibungsgesetz 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z.B. andere Dienststelle, Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder im Bereich der Wirtschaft) erwünscht.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Der Monatsbezug beträgt mindestens 2.265,50 Euro. Er erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb von zwei Wochen nach Eintragung in der Jobbörse der Republik Österreich unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E Mail an personalabteilung@bmukk.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (BMUKK-17.714/0019-Pers./2013) einzubringen.

Kontaktinformation

Ansprechperson:
Mag. Eva Kaltenbrunner
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Personalabteilung
Minoritenplatz 5, 1014 Wien
Tel: 01 53120 - 3048
E-Mail: eva.kaltenbrunner@bmukk.gv.at

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018