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Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung Kommunikation/ Bürger/innenservice im BMBF

GZ: BMBF-17.715/0006-Pers./2015

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung Kommunikation / Bürger/innenservice im Bundesministerium für Bildung und Frauen öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit: voraussichtlich A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BM für Bildung und Frauen
Dienstort: BM für Bildung und Frauen – Zentralstelle, Wien
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 22. Oktober 2015
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.216,-- brutto bzw. v1/4 – EUR 4.020,-- brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Planung, Koordination und Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit und der Kommunikation des Ressorts
  • Planung und Durchführung sämtlicher Medieneinschaltungen und Medienkooperationen des Ressorts; Medienbeobachtung und –dokumentation
  • Herausgabe und Herstellung der Publikationen und Drucksorten des BMBF
  • Redaktion von Presseaussendungen, Artikeln und sonstiger PR-Texte
  • Koordination und Umsetzung der Internet-Informationsdienste der Zentralstelle sowie Webredaktion der Ministeriumswebsite bmbf.gv.at
  • Aufbau einer professionellen IT-unterstützten Bürger/innenservicestelle

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Sehr gute Kenntnisse des österreichischen Bildungssystems sowie frauen- und gleichstellungspolitischer Angelegenheiten; Kenntnis der wesentlichen Akteure in den Bereichen Bildung und Frauen/Gleichstellungsangelegenheiten 20 %
2. Mehrjährige Führungserfahrung in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 20 %
3. Erfahrung in der Erstellung und Abwicklung von Mediaplänen (Print, Online, TV, Radio) und in der Erstellung von Publikationen 15 %
4. Erfahrung und umfassende Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich Corporate Identity / Corporate Design (Marken- und Imagebildung) 10 %
5. Mehrjährige Erfahrung im Bereich der Bürger/inneninformation 10 %
6. Überdurchschnittliche Ausdrucksfähigkeit und Beherrschung wenigstens einer lebenden Fremdsprache in Wort und Schrift 5 %
7. Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit, Serviceorientierung und hohe Leistungsbereitschaft 10 %
8. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10 %

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Der Monatsbezug beträgt mindestens 3.216,-- Euro.
Er erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBF 17.715/0006-Pers./2015) einzubringen.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Ansprechperson:

Abteilungsleiterin Mag. Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung und Frauen
Leiterin der Personalabteilung
1014 Wien, Minoritenplatz 5
Tel.: +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbf.gv.at

Wien, 17. September 2015

Für die Bundesministerin: Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 22. September 2015

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018