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Ausschreibung der Leitung der Sektion VI im BMBWF

GZ: BMBWF-17.900/0001-Präs/1/2018

Gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Sektion VI (Bildungsentwicklung und Bildungsmonitoring) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 8 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe v1/6, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz 1948 durch befristete Betrauung/Ernennung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.

Wertigkeit: A1/8 bzw. v1/6
Dienststelle: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle, Wien
Vertragsart: Befristet
Befristung: fünf Jahre
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 8. Juni 2018
Monatsbezug/entgelt mindestens: Fixgehalt/Fixes Monatsentgelt
A1/8 – EUR 9.433,90 brutto bzw. v1/6 – EUR 8.884,70 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Sektion fallen insbesondere:

  • Grundsatzangelegenheiten für strategische Qualitätsentwicklungsprozesse sowie schulisches Qualitätsmanagement in der Allgemein- und Berufsbildung
  • Auf- und Ausbau eines Bildungsmonitorings im österreichischen Schulwesen inklusive Evaluation
  • Steuerung und Koordination der Umsetzungsprozesse zur Bildungsreform
  • Internationale Bildungsstatistik sowie internationale Studien und Assessments
  • Planung, Durchführung und Weiterentwicklung der standardisierten Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung
  • Strategische Steuerung des BIFIE
  • EU-Koordination sowie bilaterale und multilaterale Angelegenheiten im Sektionsbereich

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  1. Die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86
  2. abgeschlossenes Hochschulstudium (bevorzugt Rechtswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften) oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Umfangreiche und fundierte Kenntnisse zum Organisationsrecht des Bundes insbesondere im Bereich Bildung und der damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften und ihrer Anwendung; Kenntnisse und Erfahrung im Zusammenhang mit dem Prozess der Bundesgesetzgebung
  2. Umfangreiche Kenntnisse in strategischen Qualitätsentwicklungsprozessen sowie im schulischen Qualitätsmanagement
  3. ausgezeichnete Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von komplexen Verwaltungsreformprojekten (vorzugsweise im Bildungsbereich) sowie fundierte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen zur Bildungsreform
  4. besondere Kenntnisse im Zusammenhang mit der wirkungsorientierten Steuerung im Bildungsbereich (auch Entwicklung von Kennzahlen und Steuerungsstrukturen); Erfahrung im Aufbau von Steuerungs- und Monitoringsystemen zur Vorbereitung von evidenzbasierten Entscheidungen insbesondere im Bildungsbereich
  5. mehrjährige praktische Führungserfahrung von großen Organisationseinheiten; mehrjährige praktische Erfahrung im Bereich der Bildungssteuerung
  6. Fremdsprachenkenntnisse
  7. Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken; Erfahrung und Verständnis für ressortübergreifende Zusammenhänge; Fähigkeit zur Lösung komplexer Aufgaben; Erfahrung in der Verhandlungsführung und Verhandlungsgeschick
  8. Zielorientierung, Innovationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Entscheidungsfreude; besondere Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit und soziale Kompetenz

Die angeführten, von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Bewerbungsgesuch, Lebenslauf samt Zeugnisse, konzeptive Leitvorstellungen für die Aufgabenerfüllung der Sektion sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden aufgefordert, zu aktuellen Fragen der Frauenförderung in der Bundesverwaltung Stellung zu nehmen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Gemäß § 5 Abs.8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Das Monatsentgelt beträgt mindestens EUR 8.884,70.

Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/1 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E‑Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBWF‑17.900/0001-Präs/1/2018) einzubringen.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Abteilung Präs/1
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 53120-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Wien, 4. Mai 2018

Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann

Erschienen in der Wiener Zeitung am 8. Mai 2018

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2018