Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Beihilfen und Förderungen

Schüler/innenbeihilfen

Mehrsprachiger Online-Ratgeber mit Downloadformularen

Mehrsprachiger Online-Ratgeber mit Downloadformularen

Das System der sozialen Förderungen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung umfasst verschiedene Instrumente, die Schülerinnen und Schüler im Falle sozialer Bedürftigkeit bei ihrem Schulbesuch unterstützen und soziale Härten ausgleichen sollen. Dazu zählen die Beihilfen nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983 (Schul- und Heimbeihilfe, Besondere Schulbeihilfe) inklusive der außerordentlichen Unterstützung aus dem Härtefonds (§ 20a Schülerbeihilfengesetz 1983), die finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen sowie die Ermäßigung der Betreuungsbeiträge / Betreuungs- und Nächtigungsbeiträge nach der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen.

Informationen, Wegweiser und Antragsformulare finden Sie auf dieser Website im Bereich der jeweiligen Beihilfen.

Sonderrichtline zur Förderung von mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens zwei Übernachtungen

Sonderrichtlinie

Schüler/innen- und Lehrlingsfreifahrten

Übersicht

Projektförderung

Bildungsförderungsfonds für nachhaltige Entwicklung

Schulbuchaktion

Schulbuchaktion

Studienförderung

Österreichische Studienbeihilfenbehörde

Förderung des Arbeitsmarktservices

Fachkräftestipendium des AMS

Förderung von Klassenreisen zu den Europäischen Institutionen in Brüssel

Das Bundeskanzleramt fördert Reisen von Schülerinnen und Schülern ab der 9. Schulstufe (AHS, BMHS, BS, PTS) mit bis zu 250 Euro pro Schüler/in.
Bundeskanzleramt: Förderung von Reisen von Schülerinnen und Schülern zu den Europäischen Institutionen nach Brüssel

Förderungen allgemein

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), i.d.g.F.

Förderungen schul- beziehungsweise bildungsrelevanter Vorhaben (Aktivitäten) sowie der Volksgruppen und Südtirol

Für Anträge auf Förderung schul- beziehungsweise bildungsrelevanter Vorhaben (Aktivitäten) sowie Förderungen der Volksgruppen und Südtirol sind dem Förderungsgeber folgende Unterlagen zu übermitteln:

  • Ausführliche Beschreibung der zu fördernden Tätigkeit(en) bzw. das zu fördernde Vorhaben
  • Detaillierter Finanzierungsplan unter Angabe der Gesamtkosten und deren Aufbringung durch Einnahmen oder Förderungen anderer Rechtsträger und Ähnliches.
  • Formular Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung (PDF), wenn um Finanzierung von Personalkosten angesucht wird (es wird empfohlen, das Formular lokal abzuspeichern und danach mit dem Acrobat Reader (ab Version 9.0) zu öffnen und auszufüllen)
  • Vollständig ausgefülltes  Antragsformular (Übermittlung ist sowohl im Postweg als auch online (oben angeführte Dateien können hochgeladen werden) möglich.)

Mit der Antragstellung akzeptiert die Förderungswerberin/der Förderungswerber

Förderprogramm Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung

Informationen zum Förderprogramm

Förderungen Erwachsenenbildung

Weiterbildung finanzieren (erwachsenenbildung.at)