Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Tipps zum Schulschluss

Für die Schülerinnen und Schüler in Wien, Niederösterreich und Burgenland beginnen am Samstag, 2. Juli 2022, die Sommerferien. In den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg ist es eine Woche später soweit.

Zeit, die mit jenen Dingen ausgefüllt werden kann, für die es während des für alle sehr herausfordernden Schuljahres zu wenig oder gar keine Möglichkeit gibt:

  • Urlaub mit der Familie
  • Hobbys, Bewegung im Freien
  • Freunde treffen und vieles mehr

Über jeden positiven Abschluss, der in diesem Schuljahr erreicht wurde, dürfen sich Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Eltern und Angehörigen freuen.

Für den Fall, dass das Jahreszeugnis in einem oder vielleicht sogar in mehreren Pflichtgegenständen eine Beurteilung mit Nicht genügend aufweist, gilt es in erster Linie Abstand zu gewinnen und einen "kühlen Kopf" zu bewahren.

Das Jahreszeugnis ist eine Abbildung der im abgelaufenen Unterrichtsjahr erbrachten Leistungen bei Schularbeiten, Tests und Prüfungen - sozusagen über den „Wert“ der Leistung. Es sagt jedoch nichts über den Wert eines Menschen aus!

Vielmehr gilt es zu überlegen, welche Auslöser dazu geführt haben:

  • Waren die Umstände im Distance Learning eine zu große Herausforderung?
  • Wurde ausreichend Zeit für das Lernen von Stoffgebieten eingeplant?
  • Wurden Inhalte nicht verstanden?
  • Gab es Ablenkungen, die vom Lernen abgehalten haben?
  • Entspricht die Schule den Interessen und persönlichen Neigungen?

Wenn die Möglichkeit besteht, zu einer Wiederholungsprüfung anzutreten, sollte diese als Chance genutzt werden - auch dann, wenn durch eine "Aufstiegsklausel" das Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe abgesichert ist.

Für Situationen, die zur Klärung psychologische Unterstützung erfordern, können die Angebote der jeweils zuständigen schulpsychologischen Beratungsstelle kostenfrei in Anspruch genommen werden. Derzeit gibt es auch die Möglichkeit, die Hotline der Schulpsychologie unter 0800 211 320 zu kontaktieren.

Bei Beratungs- und Informationsbedarf zur Schul-/Ausbildungslaufbahn sowie zu schulrechtlichen Fragen stehen Ihnen die Schulservicestelle im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter 081020-5220 sowie die Schulservicestellen in den Bildungsdirektionen zur Verfügung.

Die Angebote der Schulservicestellen können ebenfalls kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Für ein persönliches Beratungsgespräch in der Schulinformation des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der oben angeführten Rufnummer erforderlich.

Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Links

Schulpsychologische Beratungsstellen