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Verfahren zur Aufnahme in die 1. Stufe von berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Der Antrag auf Aufnahme ist bei der Schule, deren Besuch in Aussicht genommen wird, so zeitgerecht zu stellen, dass er bis spätestens am 2. Freitag nach den Semesterferien bei der Schulleitung eingelangt ist.

Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge auf Aufnahme sind nach Maßgabe des Zeitpunktes des Einlangens sowie der organisatorischen Gegebenheiten nach Möglichkeit dennoch zu berücksichtigen oder, wenn dies nicht möglich ist, der Aufnahmsbewerberin oder dem Aufnahmsbewerber unverzüglich und nachweislich rückzuübermitteln.

Gleichzeitig mit dem Antrag auf Aufnahme sind u.a. das Original und eine Abschrift der Schulnachricht der zum Zeitpunkt der Antragstellung besuchten Schule vorzulegen und ist bekannt zu geben, ob bzw. welche weitere Schulen allenfalls auch in Betracht gezogen werden.

Nach Maßgabe der verfügbaren Plätze sowie unter Bedachtnahme auf Pflichtschulen ist den nach der Reihung geeigneteren Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerbern bis spätestens am 7. Montag nach den Semesterferien ein Schulplatz vorläufig zuzuweisen.

Diejenigen Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber, denen kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, sind unter gleichzeitiger Bekanntgabe einer bei der Schulbehörde erster Instanz einzurichtenden Informations-Hotline darüber zu informieren, an welchen Schulen Schulplätze verfügbar sind.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018