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Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen (hlfs)

Die Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen bereiten Absolventinnen und Absolven­ten auf die Ausübung von qualifizierten Berufen in allen Bereichen der Land- und Forst­wirtschaft und Verwaltung vor. Darüber hinaus eröffnen sie den Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.

Ausbildungsdauer

Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen/BHS: 5 Jahre
Aufbaulehrgang: 3 Jahre

Die Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen verstehen sich als Kompetenzzentren der Land- und Forstwirtschaft. Im Vordergrund stehen jene Qualifikationen, die einer multi­funktionalen Landwirtschaft sowie den Anforderungen der Natur, der Wirtschaft und des wissenschaftlichen und technischen Fortschrittes gerecht werden. 

Die Absolventinnen und Absolventen sind für die An­liegen der Menschen im ländlichen Raum aufgeschlos­sen und werden zu Qualitätsbewusstsein sensibilisiert. Sie weisen umfassende,  be­triebs- und volkswirtschaftliche Kenntnisse nach und verfügen über die Fähigkeit zu unternehmeri­schem Denken und Han­deln (Entrepreneurship Education). Durch Bearbei­tung größerer fächer­übergreifen­der Projekte werden Kenntnisse und Fertigkeiten des Projekt­managements ver­mit­telt, die die Umsetzung in der beruflichen Praxis sicherstellen.

Bildungsziele

Wesentliche Bildungsziele sind der Erwerb von persona­ler Kompetenz, Fähigkeit der berufli­chen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Enga­gement, Teamfähig­keit, Kooperationsfähigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit in Deutsch und in den Fremd­sprachen. Die Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis und für ein internationales Berufsfeld wird durch integriertes Fremdsprachenlernen sichergestellt.

Lehrpläne

Die Lehrpläne sind im Bereich der Pflichtgegenstände in Lehrplanbereiche gegliedert, die sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zusammenfassen. Für alle Lehrplanbereiche sind berufsbezogene Lernergebnisse formuliert, die die Schülerinnen und Schüler mit ihrem Abschluss erlangen.

Pflichtpraktika

Die lehrplanmäßig vorgesehenen Pflicht­praktika, die je nach Fachrichtung zwischen 18 und 22 Wochen umfassen, dienen zur Ergänzung und Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie zur Vorbereitung auf die Berufspraxis.

Reife- und Diplomprüfung

Die Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen schließen nach 5-jährigem bzw. 3-jährigem Schulbesuch mit der Reife- und Diplomprüfung ab. Zu einer fundierten Allgemeinbil­dung wird eine intensive Berufsausbildung angeboten, die zur Aus­übung in land- und forstwirt­schaftlichen Berufen in der je­weiligen Fachrichtung sowie in verwandten Berufen befähigt.

Fachrichtungen

Je nach Fachrichtung werden Kompe­tenzen in den Lehrplanbereichen Gesellschaft und Recht,  Sprache und Kommunikation, Na­tur- und Formalwissenschaften, Wirtschaft und Unter­nehmensführung, Landwirtschaft, Wein- und Obst­bau/Technologie, Garten- und Land­schaftsgestaltung, Gartenbau, Landtech­nik, Forstwirt­schaft und Naturraummanage­ment,  Landwirtschaft und Ernährung, Le­bensmit­tel- und Biotechnologie sowie Umwelt- und Ressourcenmanagement vermittelt. 

Die Implementierung einer neuen Fachrichtung „Landwirt­schaft und Digitalisierung“ ab dem Schuljahr 2019/20 bereitet auf die sich durch die Digitalisierung veränderte Arbeitswelt mit den besonderen Herausforderungen in der Land- und Forstwirtschaft bes­tens vor.

Fachrichtungen

  • Landwirtschaft
  • Wein- und Obstbau
  • Garten- und Landschaftsgestaltung
  • Gartenbau
  • Landtechnik
  • Forstwirtschaft
  • Landwirtschaft und Ernährung
  • Lebensmittel- und Biotechnologie
  • Umwelt- und Ressourcenmanagement
  • Informationstechnologie in der Landwirtschaft

Innerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Fachrich­tungen werden an einzelnen Standor­ten Schulschwerpunkte angeboten, die zu einer weiteren berufsbezogenen Spezialisierung führen (Agrarmanagement, Produktions-/Regionalmanagement, Ressourcenmanagement und erneuerbare Energie, Lebensmitteltechnologie, Unter­nehmensführung, Informations- und Umweltmanagement, Produktmarketing und Regionaltourismus, Ökosoziales Produktma­nagement, Ernährungsökologie sowie Land-, Umwelt- und Energietechnik).

Berufliche Möglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen

Absolventinnen und Absolventen der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen sind in Bereichen der land- und forst­wirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Produktion, des Garten­baus und der Landschaftsgestaltung, des Wein- und Obstbaus, der Lebensmittelindustrie und Ernährung, des Tourismus und der Gastronomie, der pharmazeutischen sowie der Saat­gut- und Düngemit­telindustrie,  der Landmaschinen- sowie der Umwelt- und Ressourcentechnik auf Verwaltungs-, Management- und Marketingebene sowie in der land- und forstwirtschaftli­chen Beratung und Umwelt­beratung tätig. 

Absolventinnen und Absolventen können in allen nicht reglementierten Gewerben einer selbst­ständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Für reglementierte Gewerbe sind fachlich einschlägige Tätigkeiten in unterschied­licher Dauer und Meister- oder Befähigungsnachweis­prüfungen erforderlich. Der Zugang zu einschlägigen Berufen mit Praxisnachweis wie beispiels­weise Gärtner/in und Flo­rist/in, Drogist/in, Milchtechnologin/-technologe, ist gewährleistet.

Der Prüfungsteil „Unternehmerprüfung“ gem. § 8 Abs. 2 der Unternehmer­prüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, entfällt.

Berechtigung zum Führen der Qualifikationsbe­zeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“

Eine Spezifi­kum der land- und forstwirtschaftlichen Absolventinnen und Absolventen ist nach der erfolgreich abgelegten Reife- und Diplomprüfung, einer mindestens dreijährigen fachein­schlägigen Praxis und der Absolvierung eines Zertifizierungsverfahren - Fachgespräch zur Einstufung der erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen in das Qualifikationsniveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens NQR  - die Berechtigung zum Führen der Qualifikationsbe­zeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Links

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018