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Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen

Die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen vermitteln eine hochwertige fachtheoretische und fachpraktische Bildung als Grundlage für einen effizienten Einstieg in das Berufsleben und für eine erfolgreiche Tätigkeit in verschiedenen Einsatzbereichen.

Neben der fachlichen Bildung findet auch die Weiterentwicklung jener allgemeinen und sozialen Qualifikationen starke Beachtung, welche die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen/innen sicherstellt und diese befähigen, durch Selbststudium oder Studium an weiterführenden Bildungsinstitutionen erfolgreich am Prozess des lebenslangen Lernens teilzunehmen.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Vermittlung der notwendigen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse zur eigenständigen Führung eines Betriebes.

Ausbildungsdauer

Fachschule / BMS: 3 - 4 Jahre
Höhere Lehranstalt / BHS: 5 Jahre
Kolleg für Berufstätige: 4 oder 6 Semester
Aufbaulehrgang für Berufstätige: 5 oder 7 Semester

Fachbereiche

Die technisch-gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen umfassen in ihrem Bildungsangebot an die 30 Fachbereiche, die die Spezialisierungen in den verschiedenen Technologiefeldern ermöglichen. Alle wesentlichen Sektoren von Industrie und Gewerbe sind durch entsprechende aktuelle Bildungsangebote abgedeckt. Diese umfassen unter anderem die folgenden Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur und Holztechnologien, Kunststofftechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Material- und Umwelttechnologie, Wirtschaftsingenieure.

Spezialisierungen innerhalb einer Fachrichtung sind durch Ausbildungsschwerpunkte oder schulautonome Schwerpunktsetzungen möglich.

Im Besonderen dienen

  • die technisch-gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen dem Erwerb jenes fachlichen grundlegenden Wissens und Könnens, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufs auf gewerblichem, technischem oder kunstgewerblichem Gebiet befähigt, und der Erweiterung und Vertiefung der erworbenen Allgemeinbildung in einer der künftigen Berufstätigkeit angemessenen Weise.
  • die höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines höheren Berufs auf technischem oder gewerblichem Gebiet in der industriellen oder gewerblichen Wirtschaft befähigt und zur Hochschulreife führt.

Lehrpläne

Um den allgemeinen Bildungszielen entsprechen zu können, gibt es in allen Lehrplänen eine – der Art des Bildungsangebots und der Fachrichtung angepasste – gemeinsame Lehrplanarchitektur. Diese umfasst die Bereiche der allgemeinen Bildung, der fachtheoretischen Bildung, der Konstruktions- oder Entwurfsübungen und der Übungen im Laboratorium, der Werkstätten beziehungsweise des Bautechnischen Praktikums und des Werkstättenlaboratoriums. IT-Kompetenzen werden grundlegend und berufsorientiert entsprechend den Erfordernissen des Fachgebietes vermittelt. Mit Rücksicht auf die mit den Lehrplänen verbundenen gewerblichen Berechtigungen ist Vorsorge getroffen, dass die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Lehrinhalte generell in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden.

Praxisnähe und Aktualität

Praxisnähe und Aktualität entsprechend dem aktuellen Stand der Technik sind für alle Unterrichtsgegenstände geltende Grundsätze. Neben der Werkstätte, den Konstruktionsübungen und den Übungen in den verschiedenen Laboratorien sind Pflichtpraktika und die mit betrieblichen Partnern durchgeführten Projekte und Diplomarbeiten weitere Elemente der fachlichen Ausbildung.

Pflichtpraktika

Pflichtpraktika sind in den 5-jährigen höheren Lehranstalten im Ausmaß von 8 Wochen vorgesehen; die Pflichtpraktika in den Fachschulen umfassen im Allgemeinen 4 Wochen; in speziellen Fachschulen, den so genannten „Fachschulen mit Betriebspraktikum“ gibt es zusätzlich im letzten Schuljahr ein Praktikum im Ausmaß von 12 Wochen.

Reife- und Diplomprüfung

Die Höhere technische Lehranstalt schließt nach 5-jährigem Schulbesuch mit der Reife- und Diplomprüfung ab. Ein zentraler Teil dabei ist die Diplomarbeit, in der ein Thema aus dem Fachbereich umfassend und eigenständig zu bearbeiten ist. Die im letzten Jahrgang unter Leitung erfahrener Lehrkräfte durchgeführten Diplomarbeiten (viele davon in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft) haben sich besonders bewährt, da dabei nicht nur grundlegende fachliche Erfahrungen an realen Projekten gesammelt werden, sondern vielfach bereits die ersten Brückenschläge für spätere Berufseinstiege erfolgen.

Ingenieur-Zertifizierung

Eine Voraussetzung für die Erlangung der Ingenieur-Zertifizierung ist, dass die höhere technische Lehranstalt und die jeweilige Fachrichtung in der Ingenieurverordnung angeführt sind sowie, dass die Fachbezogenheit der Praxis gegeben ist. Die Feststellung der beruflichen Praxis findet in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich statt. Durch das neue Verfahren wird die Qualifikation „Ingenieur/in“  zu einer international vergleichbaren und als Bildungsabschluss anerkannten berufliche Qualifikation, die aufgrund von Schule und Praxis erworben wird und dem Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zugeordnet ist.

Links

Downloads

Leitbild der technischen Schulen Österreichs (PDF, 74 KB)

 

 

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018