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Ausschreibung der Planstelle einer Abteilungsvorständin eines Abteilungsvorstandes für die Abteilung Informatik an der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Datenverarbeitung Spengergasse 20, 1050 Wien

BMBWF-618/011-III/5/2018

Im Bereich der technisch-gewerblichen Zentrallehranstalten gelangt an der

Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt für
Textilindustrie und Datenverarbeitung,
1050 Wien, Spengergasse 20,

die Stelle einer Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 für die

Abteilung Höhere Lehranstalt für Informatik

mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.

Mit der Funktion ist insbesondere die Leitung einer Fachabteilung in Unterordnung unter die Schulleitung im Sinne des § 51 in Verbindung mit § 55 Schulunterrichtsgesetz 1986,
BGBl. Nr. 472, in der derzeit geltenden Fassung, verbunden.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.

Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig:

  • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  • Kompetenzen und Praxis in einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 55 SchUG)
  • Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z. B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  • Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  • Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
  • eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte (-zweige) eine zentrale Bedeutung haben

Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen Bedingungen bei der Direktion der HBLuVA f. Textilind. u. Datenverarb. 1050 Wien, Spengergasse 20, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden. Es wird ersucht, das in der Schule aufliegende Journalblatt, als berufsbiographische Zusammenfassung, auszufüllen.

Für die Abteilungsleitung gebührt zusätzlich zur Grundentlohnung von mindestens
Euro 2.470,- eine Dienstzulage, die sich abhängig von der Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe und der Dienstzulagengruppe zwischen Euro 328,- und Euro 619,- bewegt. Dieser Betrag kann sich bei einer langjährigen Ausübung der Tätigkeit und auf Grund der gesetzlichen Vorschriften noch prozentuell erhöhen.

Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 26. Februar 2018
Für den Bundesminister:
Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am 1. März 2018

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018