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Bildungsdirektion für Wien Schulqualitätsmanagement (SQM) Ausschreibung der Leitungen für die Bildungsregionen West und Ost

BMBWF-618/0074-II/12a/2019

In der Bildungsdirektion für Wien gelangt die Stelle einer /eines

Leiterin / Leiters der Bildungsregion West
BMBWF – 618/0074-II/12a/2019

Leiterin / Leiters der Bildungsregion Ost
BMBWF – 618/0075-II/12/2019

mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung (§§ 225 folgendeBeamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG), §§ 48r ff Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG)). Die Besetzung der Funktion Leitung einer Bildungsregion ist gemäß §226 Abs. 2 BDG bzw. § 48s Abs. 2 VBG zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren wirksam.

1. Aufgabenfelder:

In den Aufgabenbereich dieser Funktion fallen die im § 226 Abs. 1 BDG bzw. § 48s Abs. 1 VBG aufgezählten und die in der SQM-Verordnung BGBl. II Nr. 158/2019 vom 13. Juni 2019 enthaltenen Tätigkeiten:

  1. Entwicklung und Implementierung von regionalen Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsqualität und Erhöhung der Chancen- und Geschlechtergleichheit
  2. Steuerung der Bildungsangebote in der Bildungsregion, Abstimmung derselben aufeinander sowie deren Weiterentwicklung
  3. Strategische Personalführung und -entwicklung der regionalen Teams
  4. Förderung der Zusammenarbeit aller Schulen/Schulcluster sowie deren Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen einer Bildungsregion
  5. Steuerung des Qualitätsmanagements und der Agenden der Inklusion/Diversität
  6. Steuerung der Umsetzung regionaler Bildungskonzepte (z.B. Cluster/Campus) und zentraler Reformen und Entwicklungsvorgaben
  7. Unterstützung der Leitung des Pädagogischen Bereiches in Planungs- und Steuerungsangelegenheiten der Bildungsdirektion
  8. Kommunikation und Zusammenarbeit mit Stakeholdern und externen Partnerinnen und Partnern in der Region

2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  1. Die Erfüllung der Ziffer 28 lit. a der Anlage 1 zum BDG – Verwendungsgruppe SQM (entweder Erfüllung der Ziffer 23 oder 24 der Anlage 1 zum BDG oder des Artikel II Z 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984) und
  2. Die Erfüllung der Ziffer 28 lit. b der Anlage 1 zum BDG (eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer Schule der in der Z 28 lit. B
    aufgezählten Schulart).
  3. Für die erstmalige Besetzung der Funktion Leitung einer Bildungsregion kommen gemäß
    § 226 Abs. 4 BDG lediglich Schulinspektorinnen oder Schulinspektoren der Verwendungsgruppen SI 1 oder SI 2 oder mit der Funktion Schulinspektion betraute Lehrpersonen in Betracht.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Umfassende und profunde Kenntnisse und Erfahrungen vorzugsweise im schulischen und schulbehördlichen Bereich, insbesondere im Qualitätsmanagement und in den weiteren gesetzlich normierten Aufgabenfeldern der zu besetzenden Funktion 25%
2. Fundierte langjährige, praxisbezogene sowie umsetzungs- und ergebnisorientierte Erfahrung im Bildungswesen bzw. Schulbereich, vorzugsweise in leitender Funktion und die entsprechenden Leitungs- und Managementkompetenzen 20%
3. Sehr gute Kenntnisse der aktuellen pädagogischen, bildungspolitischen Schwerpunkte des BMBWF und der Bildungsdirektion und Erfahrungen in schulischen und behördlichen Kooperationen und mit außerschulischen Einrichtungen 15%
4. Kenntnisse und Erfahrungen bei regionalen bildungspolitischen, schulbehördlichen bzw. schulbezogenen Aspekten 15%
5. Fähigkeit zum ausgeprägten analytischen und strategischen Denken, Innovationskraft, Leistungsbereitschaft 10%
6. Exzellente Führungsqualitäten, ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz 15%

Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten und Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienstelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.

Bewerbungsgesuche um diese Funktion sind innerhalb eines Monats ab Verlautbarung in der Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung

  1. unter Anführung der Gründe, die für die Ausübung dieser Funktion oder die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen und
  2. einer Darlegung über die Leitungsvorstellungen in dieser Funktion beim BMBWF,
    1010 Wien, Minoritenplatz 5, Abteilung II/12 einzubringen.

Im Sinne der Digitalisierungsüberlegungen zu den Verwaltungsabläufen wird einer ausschließlichen Bewerbung online über die Jobbörse der Republik Österreich entgegengesehen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung jeweils nur für die Stelle gilt auf die in der Bewerbung konkret Bezug genommen wird und zu der Geschäftszahl für die sie konkret abgegeben wird.

Es wird dabei ersucht die berufsbiografischen Daten im Formular „Berufsbiografische Daten-Schulqualitätsmanagement“ (Word, 53 KB), welches in der Jobbörse und unter www.bmbwf.gv.at im Bereich Bildung/Schulqualitätsmanagement zur Verfügung steht, auszufüllen.

Die Bewerberin/der Bewerber hat sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Eine unabhängige Kommission bei der Bildungsdirektion erstellt in Folge ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte, wie z.B. der Durchführung eines Hearings.

Das monatliche Fixgehalt beträgt gemäß § 65 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 48v VBG mindestens EUR 5.447,1 zuzüglich einer nicht ruhegenussfähigen monatlichen Vergütung
in der Höhe von 3,5% des Gehaltes sowie einer Dienstzulage gemäß § 66 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 48w Abs. 1 VBG in der Höhe von EUR 1.000,1.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, nach Maßgabe des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch das BMBWF bzw. der zuständigen Bildungsdirektion zum Zwecke der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem weiteren Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Veröffentlichung in der Jobbörse der Republik: 29.06.2019

Ende der Bewerbungsfrist: 29.07.2019

Wien, 26. Juni 2019

Für die Bundesministerin: Mag. Christian Rubin

Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2019