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Bildungsdokumentation

Entsprechend dem Bildungsdokumentationsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2002) werden in den Schulen Daten von Schülerinnen und Schülern erhoben und an das Bundesministerium für Bildung und Frauen bzw. an die Bundesanstalt "Statistik Österreich" (Statisik Austria) übermittelt. Die Statistik Austria und das Bundesministerium analysieren die auf Individualebene anonymisierten Statistikdaten um ein umfassendes, objektives Bild des österreichischen Bildungswesens zu erhalten und dadurch gute Grundlagen für bildungspolitische Planungen zu bekommen.

Bildungsdokumentationsgesetz (RIS)