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Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen und die Eingliederung des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen und das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens geändert wird

BGBl. I Nr. 50/2019 v. 12.6.2019

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Stärkung evidenzbasierter Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich
  • Ressourceneffizienz in der Bildungsverwaltung

Der vorliegende Entwurf verfolgt das Ziel, die bereits bestehende Infrastruktur für evidenzbasierte Qualitätssicherung noch enger in den Bereich der Schulverwaltung einzubinden und mit wirkungsorientierten Steuerungsstrukturen zu versehen, um dadurch die Wirksamkeit der Qualitätsentwicklung im österreichischen Schulwesen weiter zu stärken. Dies soll im Wesentlichen durch die Eingliederung der Expertise und (Test-)Infrastruktur des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) in den Ressortbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung verwirklicht werden.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Eingliederung des BIFIE in das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS)

Zur bestmöglichen Nutzung evidenzbasierter Dienstleistungen durch die Schulverwaltung im Kontext des Systems der Qualitätssicherung wird das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung geschaffen und werden die personellen Ressourcen und die komplexe (Test-)Infrastruktur des BIFIE auf dieses übertragen. Durch den Gesetzesentwurf soll sichergestellt werden, dass die Schulverwaltung weiterhin über bereits vorhandene Expertise, bewährte Methoden und hochqualifiziertes Personal verfügen kann. In diesem Rahmen soll der Output des bisherigen BIFIE durch eine Fokussierung seiner Tätigkeit auf die konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Leistungsmessungs- und Erhebungsinstrumente gesteigert werden.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2019