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Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz)

BGBl. I Nr. 14/2016 v. 21.3.2016

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Die Empfehlung zur Errichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) für Lebenslanges Lernen, ABl. Nr. C 111 vom 06.05.2008 S. 1. sieht die Erarbeitung eines umfassenden und auf Lernergebnissen beruhenden Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor. Der EQR besteht aus acht Referenzniveaus, die anhand von Lernergebnissen charakterisiert sind und Lernergebnisse aus unterschiedlichen Lern- und Arbeitskontexten berücksichtigt, die durch formales, nicht formales und informelles Lernen erzielt werden. Dieses Gesetz regelt den Aufbau eines NQR in Österreich. Bis dato wurden die acht Ebenen des NQR in einem Ministerratsvortrag aus 2009 definiert, sowie Niveaubeschreibungen, Umsetzungsstand und Anbindung an die Ebenen des EQR an die Europäische Kommission gemeldet. Konkrete Zuordnungen von Qualifikationen konnten mangels einer konkreten Ablaufbeschreibung noch nicht durchgeführt werden. Den unterschiedlichen Positionen der Stakeholder zum NQR soll ein Sachverständigenverfahren gerecht werden. Die derzeit mangelnde Transparenz und Bekanntheit des Modells soll durch die Eintragung in das NQR Register – eine öffentlich zugängliche Datenbank gelöst werden.

Ziel(e)

Der NQR bezweckt die umfassende Vergleichbarkeit von Qualifikationen aus den verschiedenen nationalen Qualifikationssystemen und Lernkontexten (formal, nicht formal, informell) anhand von Lernergebnissen. Ferner dient der NQR der Erleichterung der Verständlichkeit des österreichischen Qualifikationssystems in Europa, der Förderung grenzüberschreitender Mobilität, der Förderung der Durchlässigkeit innerhalb und zwischen den formalen und nicht formalen Bereichen der Qualifikationssystems im Sinne des lebenslangen Lernens und der Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich. Die Lernergebnisorientierung zielt insbesondere auf ein Zusammenrücken von Ausbildung und beruflicher Tätigkeit, welche sich besonders in der Beschreibung von Kompetenzen (im Sinn der Anwendung von Gelerntem in unterschiedlichen Lern- und Arbeitssituationen) ausdrückt. Die Förderung von Lern- und Ausbildungsmobilität war schon bisher eine bedeutende Zielsetzung der Politik der Europäischen Union. Nunmehr soll auch die Arbeitskräftemobilität durch den besseren Vergleich von Qualifikationen gefördert werden. Der NQR zielt auf eine verbesserte Koordination der segmentierten nationalen Qualifikationslandschaft ab. Unter gleichbleibender Zuständigkeit der einzelnen Ressorts wird mit dem NQR ein gemeinsames nationales Referenzsystem geschaffen, das Synergien und Durchlässigkeit erleichtern kann.
Folgender Zielindikator ist durch das NQR-Gesetz zu erreichen: Zuordnung der für das österreichische Qualifikationssystem wesentlichsten Schul- und Ausbildungsabschlüsse (dies sind u.a. insbesondere BHS, BMS, Lehrabschluss, Meister) in der beruflichen Bildung bis Ende 2018. Sekundäre Indikatoren bis 2020 zu erreichen: vollständige Ausrichtung der Lehrpläne im formalen Bildungssystem insbesondere der Berufsbildung auf die Lernergebnisorientierung; Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität in der beruflichen Bildung um 20 %.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Die Niveaus des nationalen Qualifikationssystems werden durch den NQR transparent gemacht und mit dem EQR verknüpft. Die acht Qualifikationsniveaus des NQR entsprechen den acht Qualifikationsniveaus des EQR. Die Zuordnung der Qualifikation zu einem Qualifikationsniveau erfolgt durch die NQR-Koordinierungsstelle, erforderlichenfalls unter Einholung von Expertisen sachverständiger Personen sowie einer Stellungnahme des NQR-Beirats. Nach der Zuordnung erfolgt die Eintragung der Qualifikation in das NQR-Register, außer es wird ein qualifizierter Einspruch der NQRSteuerungsgruppe abgegeben.

Link

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018