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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Einstufungsprüfung an Berufsschulen geändert wird

BGBl. II Nr. 293/2013 v. 08.10.2013

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

- Sicherstellung der Aufnahme eines Berufsschülers bzw. einer Berufsschülerin in einer Schulstufe, die seinem bzw. ihrem Bildungsniveau entspricht

Im Hinblick auf die beruflichen Vorqualifikationen gibt es eine verkürzt geführte berufliche Ausbildung, diese soll sich auch in der Berufsschule niederschlagen, sodass das Ende des Berufsschulbesuches mit dem Ende der betrieblichen Ausbildung zeitlich zusammenfällt.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Adaptierung der Regelungen zur Einstufungsprüfung
Adaptierung der Einstufungsprüfungsbestimmungen im Berufsschulbereich

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018