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Verordnung

VO der Bundesministerin für Bildung, mit der die Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik erlassen, die Verordnung über den Lehrplan des Kollegs für Elementarpädagogik aufgehoben und die Verordnung über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik sowie die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend die Lehrpläne der Kollegs der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und für Sozialpädagogik geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

BGBl. II Nr. 239/2017 v. 5.9.2017

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Sicherstellung einer Ausbildung, die sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden und den veränderten beruflichen und gesellschaftspolitischen Anforderungen im Berufsfeld orientiert
  • Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Berufsfeldes orientiert, indem es den Aufbau von fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen der Lernenden fördert

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Flächendeckendes Inkrafttreten der neuen Lehrpläne
Letzte Aktualisierung: 6. April 2018