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Verordnung

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016 erlassen, die Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen aufgehoben und die Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, die Verordnung BGBl. II Nr. 377/2015 sowie die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016 geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht (Lehrplanreformverordnung für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016)

BGBl. II Nr. 240/2016 v. 1.9.2016

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

Sicherstellung einer Ausbildung, die sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Auszubildenden orientiert.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Flächendeckendes Inkrafttreten der neuen Lehrpläne.

Link

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018