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Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird

BGBl. I Nr. 118/2008 v. 8.8.2008

Problem:

  1. Der Zugang zur Berufsreifeprüfung ist zu sehr auf Absolventen schulischer Ausbildungen eingeschränkt.
  2. Die Ablegung der Teilprüfungen ist mit einer gleichzeitig erfolgenden Lehrausbildung schwer vereinbar. Besondere Begünstigungen bestehen derzeit nur für Lehrlinge von vierjährigen Lehrberufen.
  3. Qualitative Verbesserungen insbesondere in den Bereichen „Deutsch“ und „Fachbereich“ sind möglich. Gleichzeitig erschweren unterschiedliche Lehrgangsangebote die Beurteilung der Gleichwertigkeit der absolvierten Prüfungen.

Ziel:

  1. Öffnung des Zugangs zur Berufsreifeprüfung auch für die nichtschulische (Berufs-)Ausbildung zum Unteroffizier.
  2. Stärkere Bedachtnahme auf die besondere Situation von Lehrlingen.
  3. Qualitative Verbesserungen in den genannten Teilprüfungen. Schaffung der Möglichkeit, kompetenzbasierte Curricula zu verordnen.
Letzte Aktualisierung: 6. April 2018