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Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden höheren Schulen sowie in den höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung (Prüfungsordnung BHS, BA)

BGBl. II Nr. 176/2012 v. 30.5.2012

Auszug aus dem Vorblatt

Problem:
Die derzeit geltende Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Prüfungsordnung BMHS), BGBl. Nr. 70/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 58/2008, sowie die Verordnung über die abschließenden Prüfungen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, BGBl. II Nr. 58/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 172/2009, enthalten Bestimmungen, die mit der durch BGBl. I Nr. 52/2010 erfolgten gesetzlichen Verankerung der kompetenzorientierten und teilzentralen Reife- und Diplomprüfung sowie Diplomprüfung nicht im Einklang stehen.

Ziel:
Die vorliegende Neuerlassung der Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden höheren Schulen sowie in den höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung (Prüfungsordnung BHS, BA) folgt der im Schulunterrichtsgesetz festgelegten Neufassung der Bestimmungen betreffend die abschließenden Prüfungen. Die Reife- und Diplomprüfung sowie die Diplomprüfung sollen auf kompetenzorientierte Aufgabenstellungen sowie standardisierte und teilzentrale Prüfungsformen umgestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018