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Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Seit seiner Gründung im Jahre 2008 unterstützt das BIFIE die Bildungspraxis, Bildungsverwaltung und Bildungspolitik auf der Grundlage von wissenschaftlichen Dienstleistungen. Ziel des Instituts ist es, mit der Beschaffung, Analyse und Bereitstellung empirischer Daten über bildungsbezogene Rahmenbedingungen, Prozesse und Ergebnisse zur Qualitätssicherung und -entwicklung institutionalisierter Bildung in Österreich beizutragen. Es versorgt die Akteurinnen und Akteure im Bildungswesen (insbesondere im Schulbereich) mit zuverlässigen Informationen, die für die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Schulaufsicht, die ministerielle Steuerung und die bildungspolitische Öffentlichkeit von praktischer Bedeutung sind. Aus Konstruktionsmängeln des BIFIE resultieren allerdings Akzeptanzprobleme der Stakeholder (Schulverwaltung, Schulstandorte, Pädagogische Hochschulen, Universitäten und private Forschungseinrichtungen). Insbesondere hat die Aufteilung der Kompetenzen des Direktoriums auf zwei Personen in der Vergangenheit zu teils erheblichem Abstimmungsbedarf und organisationsinternen Unstimmigkeiten geführt. Diese Aufteilung erscheint sachlich nicht notwendig und führt zu erhöhten Kosten.

Die Angelegenheiten der Entwicklung, Implementierung und Durchführung der abschließenden Prüfungen an den mittleren und höheren Schulen fallen derzeit in die Zuständigkeit des BIFIE. Die mit der flächendeckenden Ausrollung der Neuen Reifeprüfung (standardisierte kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung) im Schuljahr 2015/16 auf alle 680 allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen einhergehenden weitreichenden Konsequenzen für jede und jeden der ca. 45.000 Kandidatinnen und Kandidaten (insbesondere Hochschulzugang) machen sie jedoch zu einer hoheitlichen Aufgabe, für die in letzter Konsequenz das BMBF und die Ressortleitung verantwortlich sind. Daher ist eine enge rechtliche und organisatorische Anbindung an das Ministerium und die Ressortleitung unerlässlich.

Ziel(e)

Das BIFIE soll zukunftsfähig gemacht und in die Lage versetzt werden, gesetzliche Aufgaben besser zu erfüllen (Internationale Assessments, Bildungsstandardserhebungen, Angewandte Bildungsforschung, Evaluation/bildungspolitische Berichterstattung, Forschungsdatenbank); daneben sollen die Effektivität gesteigert und die Kosten gesenkt werden. Im Ergebnis soll dadurch auch die Akzeptanz des BIFIE bei Stakeholdern erhöht werden.

Die direkte Zuständigkeit des BMBF für die Entwicklung, Implementierung und Durchführung der Neuen Reifeprüfung soll deren hoheitlichem Charakter besser gerecht werden.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Inhaltliche und organisatorische Neuausrichtung des BIFIE:

Das BIFIE wird von nur einer, entsprechend qualifizierten Person geleitet. Die Auswahl dieser Direktorin bzw. dieses Direktors erfolgt in einem definierten Prozess.

Innerhalb des BMBF wird ab dem Jahr 2017 eine fachlich kompetente, sektionsübergreifend aufgestellte, koordinierende Steuerung der Neuen Reifeprüfung gewährleistet sein. Das derzeit zuständige Department des BIFIE wird in das BMBF übernommen und Kern dieser neuen Organisation sein.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018