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Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

BGBl. I Nr. 30/2015 v. 29.1.2015

Auszug aus dem Vorblatt:

Ziel(e)

  • Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Basisbildung
  • Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses

Um den Anteil an gering qualifizierten Personen im erwerbsfähigen Alter nachhaltig zu senken und das
Qualifikationsniveau der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter generell zu steigern, werden folgende
Ziele verfolgt:

  • Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen in den Bereichen Basisbildung
  • Nachholen des Pflichtschulabschlusses
    in Verfolgung des Regierungsprogramms der 25. Gesetzgebungsperiode, das im Abschnitt "Erwachsenenbildung" vorsieht: "Verlängerung der bestehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zum Nachholen von Bildungsabschlüssen (Basisbildung und Pflichtschulabschluss)
  • Erhöhte Kohärenz der Förderinstrumente der Länder und des Bundes in den zwei genannten Bildungsbereichen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017
  • Gemeinsame Zieldefinitionen durch Länder und Bund auf Basis wissenschaftlich fundierter Bedarfsschätzungen und Zielgrößen je Land
  • Festlegung eines einheitlichen Fördersystems mit einheitlichen Zugangskriterien für beide Programmbereiche (Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses)
  • Definition von bundesweit einheitlichen Durchführungs-Standards
  • Standards für Anbieter (Qualität der Organisation)
  • Standards für Maßnahmeninhalte (Qualität von Beratung, Lehrgang, Nahtstellenbetreuung)
  • Standards für das eingesetzte Personal (Qualifikation der BeraterInnen und TrainerInnen)
  • Verankerung bundesweit einheitlicher Normkostenmodelle (Finanzierungsstandards mit flexiblem Rahmen für zielgruppengerechte Maßnahmengestaltung)
  • Umsetzung eines Länder-Bund Kofinanzierungsmodells (50 Prozent Kostenübernahme durch das Land, 50 Prozent durch den Bund). Im Programmbereich Basisbildung verdoppeln die vom Bund in Anspruch genommenen Mittel des Europäischen Sozialfonds die von Ländern und Bund aufgebrachten Summen.
Letzte Aktualisierung: 6. April 2018