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Schulrechtsbereinigungsverordnung 2017

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, die Einreihungsverordnung, die Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln, die Schulzeitverordnung, die Schulveranstaltungenverordnung 1995, die Verordnung über die Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung, die Verordnung über die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2016 und 2017, die Verordnung über den Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik, die Verordnung über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik, die Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, die Verordnung über die Schulzeit an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, die Verordnung über die Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und über den Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen, die Aufnahmsverfahrensverordnung, die Verordnung über die Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen, die Nebenleistungsverordnung, die PD-Nebenleistungsverordnung, die Verordnung, mit der Vergütungen gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 festgesetzt werden, die Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen erlassen wird, sowie die Verordnung über die Befähigungsprüfung in den Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher geändert werden; Bekanntmachung betreffend den Entfall der Lehrpläne für den Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen (Schulrechtsbereinigungsverordnung 2017)

BGBl. II Nr. 90/2017 v. 31.3.2017

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Chancengleichheit beim Bildungszugang unabhängig von der Erstsprache Deutsch und mehr Freiheit bei der Schulwahl unabhängig vom Wohnort
  • Individualisierung und Kompetenzorientierung in der Primarstufe
  • Vielfältiges, zeitgemäßes und arbeitsmarktorientiertes Bildungsangebot in der Sekundarstufe
  • Effektive und effiziente Schulverwaltung

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Neugestaltung der Schuleingangsphase und weitere Anpassungen der Grundschule
  • Ausweitung der Sprachstartgruppen bzw. Sprachförderkurse für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
  • Flexibilisierung der Schulorganisation und des Personaleinsatzes
  • Anpassungen weiterführender Schularten aufgrund geänderter Arbeitsmarktbedingungen sowie neuer Lehrpläne im Bereich der berufsbildenden Schulen
  • Verknüpfung verschiedener Statistikbereiche
  • Neuordnung des Datenmanagements im Schulalltag
  • Anpassungen bei der Bestellung von Schulverwaltungspersonal
  • Flankierende Systemanpassungen im Zusammenhang mit der Eingliederung der Bildungsanstalten in die berufsbildenden höheren Schulen und weiteren Anpassungen von Bezeichnungen im Bereich "Sport"

Diese Maßnahmen stellen bereits die ersten Umsetzungsschritte der von der Bundesregierung am 17.11.2015 vorgestellten umfassenden Reform der Bildungsbereiche dar.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018