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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung des Bundeministers für Unterricht und Kunst über die Aufbewahrungsfristen von in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen und die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen geändert werden

BGBl. II Nr. 350/2017 v. 4.12.2017

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018