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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen geändert wird

BGBl. II Nr. 282/2011 v. 24.08.2011

Problem:

Die Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen findet für die genannten Schulen (Volksschulen, Hauptschulen, allgemein bildende höhere Schulen) ohne Bedachtnahme darauf Anwendung, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert unterrichtet werden und den Klassen auch außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache angehören.

Ziel:

Besondere Bedachtnahme auf die Situation von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018