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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung, mit der Vergütungen gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 festgesetzt werden, geändert wird

BGBl. II Nr. 292/2010 v. 9.9.2010

Verordnung (pdf, 165 KB) (PDF)

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018