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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird

BGBl. II Nr. 352/2012 v. 24.10.2012

Auszug aus dem Vorblatt:

Problem:

1. Das neue Reifeprüfungsmodell sieht in den Prüfungsgebieten Mathematik und Lebende Fremdsprache eine Klausurarbeit vor, die aus zwei getrennt voneinander vorzulegenden und zu bearbeitenden Teilen besteht. Im Hinblick auf eine optimale Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Reifeprüfung werden die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 278/2010, durch entsprechende Regelungen für die in der Oberstufe abzuhaltenden mehrstündigen Schularbeiten in den genannten Unterrichtsgegenständen ergänzt.

2. Die Ausbildungsinhalte des Lehrplans für das Werkschulheim Felbertal, BGBl. Nr. 36/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 290/2008, entsprechen in der Handwerksausbildung nicht den Entwicklungen in diesen Berufsfeldern und sind somit den geänderten Anforderungen der Wirtschaft nicht mehr angepasst. Die neuen Ausbildungsbereiche werden seit dem Schuljahr 2008/09 auf der Basis von Schulversuchen durchgeführt.

Ziel:

1. Sicherstellung der bestmöglichen Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Klausurarbeit in Mathematik und den lebenden Fremdsprachen im Rahmen der neuen Reifeprüfung durch eine weitere Möglichkeit.

2. Überführung des Lehrplans für das Werkschulheim in das Regelschulwesen.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018