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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert wird

BGBl. II Nr. 303/2012 v. 13.9.2012

Auszug aus dem Vorblatt

Problem: Die im geltenden Lehrplan der Volksschule im Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport“ vorhandene Trennung des Lehrstoffes nach Grundstufe I und Grundstufe II sowie die starke Orientierung an Sportarten und deren Vorformen sind nicht mehr zeitgemäß.

Ziel: Der Lehrplan der Volksschule soll im Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport“ durch die erforderliche Adaptierung der Lehrplaninhalte auf den neuesten Stand der Wissenschaft gebracht werden.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018