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Verordnung, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert wird

BGBl. II Nr. 242/2012 v. 4.7.2012

Problem:

Die Lehrpläne für die Allgemeine Sonderschule, für die Sonderschule für gehörlose Kinder sowie für die Sonderschule für blinde Kinder traten mit dem Schuljahr 2008/2009 in Kraft. Der Lehrplan für die Sondererziehungsschule (Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder) wurde hingegen noch nicht adaptiert.

Ziel/Inhalt /Problemlösung:

Zur Sicherung einer zeitgemäßen Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sozialemotionaler Benachteiligung sowie mit besonderen erzieherischen und unterrichtlichen Bedürfnissen soll der Lehrplan der Sondererziehungsschule neu erlassen werden.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018