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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird

BGBl. II Nr. 9/2011 v. 14.1.2011

Problem: Die Dauer der Hauptstudiengänge in der Verordnung über die Studienförderung an Konservatorien, BGBl. II Nr. 390/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 415/2008, stimmt teilweise nicht mit den in den jeweiligen Organisationsstatuten der Konservatorien vorgesehen Zeiten überein. Darüber hinaus besteht nach der geltenden Rechtslage je nach Studienrichtung eine differenzierte Vorgehens- bzw. Berechnungsweise betreffend die Studienerfolgsnachweise in den einzelnen Semestern.

Ziel: Adaptierung und Aktualisierung der Verordnung hinsichtlich der Studiendauer der Hauptstudiengänge sowie Vereinheitlichung der Studienerfolgsnachweise für alle Studienrichtungen.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018