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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

BGBl. II Nr. 462/2010 v. 23.12.2010

Verordnung (pdf, 142 KB) (PDF)

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018